Detektive

Ein Detektiv ist ein Ermittler, der im Rahmen seines Auftrages Observationen, Recherchen und Befragungen durchführt und damit bestimmte Informationen erlangt und Beweise einholen kann, die auch vor Gericht verwendet werden können.


Die Bezeichnung Privatdetektiv kommt aus dem Englischen und leitet sich dort von „private detective“ ab. Der Begriff „detective“ stellt in England einen Dienstgrad dar – deshalb wurde mit der Bezeichnung Privatdetektive eine Abgrenzung hierzu geschaffen.

Der Privatdetektiv ist heute freiberuflich oder auch angestellt tätig. Darüber hinaus gibt es auch die Wirtschaftsdetektei, der sich auf den gewerblichen Bereich spezialisiert hat.

Nicht selten ist die Tätigkeit einer Detektei am Rande der Legalität angesiedelt, da sich viele notwendige Informationen nur schwer beschaffen lassen. Nicht selten müssen Detektive sogar Ordnungswidrigkeiten begehen oder auch selbst Straftaten begehen, um ihre Observationen erfolgreich durchführen zu können.

Detekteien sind in Deutschland nicht geschützt – das bedeutet, dass sich im Prinzip jeder mit einer Privatdetektei oder Wirtschaftsdetektei selbstständig machen und in einer solchen tätig werden kann. Sie sind normale Gewerbetreibende, besitzen keinerlei Sonderrechte oder jedwede hoheitliche Befugnisse.

Meist kommt der Privatdetektiv für private Auftraggeber zum Einsatz und hilft bei Streitigkeiten im Erbschafts-, Partnerschafts- oder Sorgerechtsbereich weiter. In der Regel wird auf Detektive zurückgegriffen, wenn die Polizei keine Hilfe leisten kann, weil beispielsweise keine Straftat vorliegt. Wirtschaftsdetekteien, die von Unternehmen beauftragt werden, kümmern sich um die Kontrolle von Schuldnern, oder überprüfen Wettbewerbs- und Personalangelegenheiten. Auch die Prüfung von Patentrechtsverletzungen gehört zum Aufgabenbereich des Wirtschaftsdetektivs.

In Großbritannien genießen Detektive ein höheres Ansehen als hierzulande. Sie sind dort beispielsweise auch dazu befähigt, gerichtliche Schreiben zuzustellen – in Deutschland bleibt dies nur den Gerichtsvollziehern vorbehalten.

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